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Dienstag, 14. Juni 2011

BWL Rechtsgrundlagen Teil2

Als nächstes möchte ich mich den Rechtsquellen zuwenden. Diese Sind Gesetze, die vom Parlament beschlossen werden, Rechtsverordnungen, welche in Behörden und Ministerien beschlossen werden. Diese Ermächtigung gilt, um das Parlament zu entlasten. Beispiele für diese Verordnungen sind die AO, oder die Straßenverkehrsordnung. Desweiteren gibt es noch die Satzungen in denen Städte und Gemeinden die sie direkt betreffenden Angelegenheiten regeln können. Hierzu gehören die Regelung z.B.: die Müllabfuhr, wie bebaut wird uvm.

Nun zu den am Umgang Beteiligten Rechtssubjekten. Das sind juristische Personen, die Rechte und Pflichen haben und natürliche Personen, die den Menschen im Staat entsprechen.
Juristische Personen sind rechtliche Gebilde ( zum Beispiel Vermögensmassen oder Personenvereinigungen ) die von der Rechtsverordnung wie menschen behandelt werden, allerdings keine sind. Juristische Personen können Eigentum erwerben und klagen oder selbst verklagt werden.Ihre Rechte werden von den zuständigen Perosnen ( etwa Mitarbeiter wie Vorstände ) wahrgenommen.

Es gibt verschiedene Arten von juristischen Personen. Da wären Körperschaften ( z.B.: Vereine ), Anstalten ( Rundfunkanstalten oder Universitäten ), Stiftungen, Juristische Personen des öffentlichen Rechts ( Gemeinden, Kirchen, Rundfunkanstalten und auch die IHK sowie Sparkassen ).
Juristische Personen des privaten rechts sind Vereine, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und privatrechtliche Stiftungen.

Weiter geht es mit Rechtsobjekten im nächsten Blog.

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