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Freitag, 10. Juni 2011

Betriebswirtschaftslehre

Die Betriebswirtschaftslehre untersucht die wirtschaftlichen Abläufe in Unternehmen unter der Berücksichtigung der Knappheit von Gütern. Eigentlich war BWL für mich immer ein Buch mit Siegeln, das Intersesse daran kam mit der Zeit und die Ausbildung hat natürlich einiges dazu beigetragen.

In einem Kaufmännischen Beruf muss man sich mit der Rechtssituation in Betrieben auskennen. Begonnen wird die Ausbildung in diesem Bereich mit der Übersicht der Rechtlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftslebens.
Vor der Bewertung und Analyse der wirtschaftlichen Zusammenhänge müssen ersteinmal die Rahmenbedingungen bekannt sein, die sich innerhalb des Staates ( in diesem Fall Deutschland ) gelten.
Es gibt die Aufteilung in öffentliches Recht und Privatrecht. Im öffentlichen Recht sind Dinge wie die Rechtsbeziehung des Staates zu seinen Bürgen geregelt und grundsätzliches festgehalten wie die Verpflichung des Staates durch seine Verordnungen der Allgemeinheit zu dienen und welche dieser Rechte bez. Gesetze wo und wie geregelt sind.

Bestandteile des öffentlichen Rechts sind das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht, das Völkerrecht, das Steuerrecht, das Strafrecht, das Prozessrecht, das Wettbewerbsrecht und andere.

Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Hier sind Dinge wie der Grundsatz der Gleichordnung, das Recht der Bürger auf Freigestaltung Ihrer Beziehungen und anderes festgehalten. Auch Richtlinien, wie "der Staat legt nur Rahmenbedingungen", " Zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche kann das Gericht in Anspruch genommen werden" etc. stehen hier.
Bestandteile des Bürgerlichen rechtes sind: das Schuldenrecht, das Sachrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Auch das Handelsrecht steht hier.

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