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Freitag, 1. Juli 2011

BWL VIII Kaufvertragsarten

Als nächstes kommen die Kaufvertragsarten dran. Hier wären der einstige Handelskauf zu nennen, bei dem ein Geschäftspartner den Kauf zu geschäftlichen Zwecken abschließt. Hier gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dann ist da noch der zweiseitige Handelskauf, bei dem beide Vertragspartner Kaufleute sind. Beide Vertragspartner schließen den Kaufvertrag zu geschäftlichen Zwecken ab. Hier gelten die selben Bestimmungen wie beim einseitigen Handelskauf. Nichtkaufleute oder Käufe für nicht geschäftliche Zwecke sind Bürgerliche Käufe.

Käufe Unterscheiden nach Beschaffenheit, Güte und Art:
der Stückkauf auch Spezieskauf ist ein Kauf einer Bestimmten Sache, die allein Bestandteil des Vertrages ist.
Der Gattungskauf bezieht sich auf Kaufgegenstände, die der Gattung nach bestimmt sind. Diese Waren sind durch gemeinschaftliche Merkmale  gekennzeichnet.
Beim Kauf nach Besicht wird der Kaufgegenstand vom Käufer vor Vertragsabschluss besichtigt und geprüft.
Der Kauf nach Probe ist ein endgültiger Kauf mit der Absicht, bei Zufriedenheit eine größere Bestellung
folgen zu lassen.

Beim Kauf in Bausch und Bogen (en bloc, telquel, Ramschkauf) wird die Ware zu einem Pauschalpreis gekauft ohne dass der Verkäufer eine besondere Qualitätszusicherung für einzelne Teile gibt.

Käufe Unterscheiden nach Lieferzeit:
Beim Sofortkauf hat die Lieferung unmittelbar nach der Bestellung zu erfolgen.
Terminkäufe richten sich nach einem vorher festgelegten Datum.
Ein Fixkauf muss genau an, oder bis zu einem festgelegten Datum erfolgen.

Dann noch der Kauf auf Abruf, bei dem Innerhalb einer festgelegten Frist der Zeitpunkt der Lieferung (auch Teillieferung) im Ermessen des Käufers liegt und der Teillieferungskauf wo die Lieferung in Teilmengen als Kauf auf Abruf, Terminkauf, Fixkauf, oder Kauf gegen Andienung (Verkäufer bietet Teillieferung an) erfolgt.

Donnerstag, 30. Juni 2011

Der Kaufvertrag II

Freizeichnung

Der Anbieter kann die Bindung an sein Angebot durch eine oder mehrere Freizeichnungsklauseln einschränken oder ausschließen. Mögliche Freizeichnugen sind die Mengenfreizeichnung, bei der sich der Verkäufer zwar an den Preis, allerdings nicht an die Menge zu halten braucht. ein typisches beispiel ist die Klausel "solange der Vorrat reicht". Ist die Menge aufgebraucht hat der Käufer keinen Anspruch auf Fortsetzung des Angebotes.
Seltener sieht man die Preisfreiezichnung, bei der sich der Verkäufer nicht an einen vorgefassten Preis halten muss. Schließlich die komplette freizeichnung angeführt unter der Klausel " sine obligo" ( = Ohne Verpflichtung ), bei der sich der Verkäufer an keinerlei Vorgaben zu halten braucht ( bald Standard für Apple Produkte).

Nun zum Erlöschen der Bindung.
  • Die Bindung an das Angebot erlischt, wenn es abgelehnt, geändert oder nicht rechtzeitig angenommen wird
  • Eine Annahme zu geänderten Bedingungen gilt als Ablehnung des Angebotes verbunden mit einem neuen Antrag
  • Eine verspätete Annahme des Angebotes gilt als neuer Antrag, der wiederum angenommen werden muss
Widerruf des Angebotes
Da das Angebot erst bei Zugang wirksam wird, ist der Widerruf vor oder spätestens
gleichzeitig mit dem Eintreffen des Angebotes beim Käufer möglich. Mit dem Widerruf
erlischt die Bindung.

Zuletzt noch die Pflichten der Käufer und Verkäufer:
Käufer müssen rechtzeitig zahlen und den Kaufgegenstand annehmen. Verkäufer müssen rechtzeitig und mängelfrei liefern, das Eigentum auf den Käufer übertragen und am schwierigsten, den Kaufpreis entgegennehmen.

Mittwoch, 29. Juni 2011

Noch mehr BWL

Inhalt des Kaufvertrages.

Auch der Inhalt des Kaufvertrages folgt formalen Regeln, die ich hier erläutern werde. Beginnen werde ich mit der Art und der Beschaffenheit der Ware. Die Ware wird durch ihren handelsüblichen Namen gekennzeichnet, z.B.: Fahrrad, Toaster, Joghurt. Ihre Beschaffenheit kann durch Beschreibung, Güteklassen,  Abbildung, Proben, Muster, und Marken festgelegt sein. Die Menge kann  in metrischen Maßeinheiten (Meter, Kilogramm, Liter, usw.) angegeben werden oder (seltener) in handelsüblichen Bezeichnungen (Stück, Sack, Kisten, Dutzend, usw.).
Beim Preis unterschiedet man den Netto und den Bruttopreis. Netto entstammt dem Italienischen und bedeutet etwa: rein, ohne Verpackung, ohne das Hinzurechnen von Kosten/Steuer oder ähnlichem. Netto ist ein Teil von Brutto ( stammt aus dem Italienischen für „hässlich“ und bedeutet etwa: mit Verpackung, vor Abzug der Kosten. Ursprünglich leitet sich das Wort vom lateinischen Begriff brutus für „schwerfällig“, „stumpf“, „unrein“ ab.) , die Differenz zu Brutto ist Tara.

Preisabzüge, oder der Unterschied zwischen Bonus, Rabatt und Skonto.
Der Bonus ist ein Preisnachlass, der nachträglich gewährt wird. und zwar nur, wenn innerhalb eines festgelegten Zeitraums der Umsatz eine bestimmte Höhe übersteigt. Der Rabatt kannaus verschiedenen Anlässen gewährt werden ( Mengen-, Treue-,...).
Skonto ist ein Barzahlungsrabett der bei Zahlung innerhalb eines gewissen Zeitraumes gewährt wird.

Dienstag, 28. Juni 2011

BWL IX

Jetzt habe ich einiges zu den Rahmenbedingungen von Kaufverträgen gesagt doch was für Rechte kann man geltend machen, wenn es zu Problemen kommt? Hier werden erster Hand wieder grob zwei Fälle unterschieden. Die mangelhafte Lieferung und der Verzug. Der Verkäufer ist zu einer mangelfreien Lieferung verpflichtet. Tritt der Fall einer mangelhaften Lieferung auf, so trägt der Verkäufer die Gewährleistungspflicht. Diese entfällt allerdings, wenn dem Käufer die Mängel bei Vertragsabschluss bekannt waren, er die Ware trotz erkannter Mängel annimmt, der Mangel unerheblich ist, er den Mangel hätte erkennen müssen oder wenn der Kaufgegenstand in einer öffentlichen Versteigerung als Pfand verkauft wurde.