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Mittwoch, 29. Juni 2011

Noch mehr BWL

Inhalt des Kaufvertrages.

Auch der Inhalt des Kaufvertrages folgt formalen Regeln, die ich hier erläutern werde. Beginnen werde ich mit der Art und der Beschaffenheit der Ware. Die Ware wird durch ihren handelsüblichen Namen gekennzeichnet, z.B.: Fahrrad, Toaster, Joghurt. Ihre Beschaffenheit kann durch Beschreibung, Güteklassen,  Abbildung, Proben, Muster, und Marken festgelegt sein. Die Menge kann  in metrischen Maßeinheiten (Meter, Kilogramm, Liter, usw.) angegeben werden oder (seltener) in handelsüblichen Bezeichnungen (Stück, Sack, Kisten, Dutzend, usw.).
Beim Preis unterschiedet man den Netto und den Bruttopreis. Netto entstammt dem Italienischen und bedeutet etwa: rein, ohne Verpackung, ohne das Hinzurechnen von Kosten/Steuer oder ähnlichem. Netto ist ein Teil von Brutto ( stammt aus dem Italienischen für „hässlich“ und bedeutet etwa: mit Verpackung, vor Abzug der Kosten. Ursprünglich leitet sich das Wort vom lateinischen Begriff brutus für „schwerfällig“, „stumpf“, „unrein“ ab.) , die Differenz zu Brutto ist Tara.

Preisabzüge, oder der Unterschied zwischen Bonus, Rabatt und Skonto.
Der Bonus ist ein Preisnachlass, der nachträglich gewährt wird. und zwar nur, wenn innerhalb eines festgelegten Zeitraums der Umsatz eine bestimmte Höhe übersteigt. Der Rabatt kannaus verschiedenen Anlässen gewährt werden ( Mengen-, Treue-,...).
Skonto ist ein Barzahlungsrabett der bei Zahlung innerhalb eines gewissen Zeitraumes gewährt wird.

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