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Dienstag, 28. Juni 2011

BWL IX

Jetzt habe ich einiges zu den Rahmenbedingungen von Kaufverträgen gesagt doch was für Rechte kann man geltend machen, wenn es zu Problemen kommt? Hier werden erster Hand wieder grob zwei Fälle unterschieden. Die mangelhafte Lieferung und der Verzug. Der Verkäufer ist zu einer mangelfreien Lieferung verpflichtet. Tritt der Fall einer mangelhaften Lieferung auf, so trägt der Verkäufer die Gewährleistungspflicht. Diese entfällt allerdings, wenn dem Käufer die Mängel bei Vertragsabschluss bekannt waren, er die Ware trotz erkannter Mängel annimmt, der Mangel unerheblich ist, er den Mangel hätte erkennen müssen oder wenn der Kaufgegenstand in einer öffentlichen Versteigerung als Pfand verkauft wurde.


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