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Donnerstag, 7. Juli 2011

Schadenersatz statt der Lieferung

...und das endgültige Ausbleiben der mangelfreien Leistung.
Wenn der zweite Nachbesserungsversuch des Verkäufers ebenfalls erfolglos ist, oder er nicht in der Lage ist die Leistung zu erbringen ist der Käufer berechtigt das Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer zu lösen. Der Kaufvertrag wird somit unwirksam und der Käufer hat Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises. Diesen Vorgang nennt man Wandlung.
Ausser dem Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises hat der Käufer unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz neben der Leistung. Anspruch besteht nämlich auf den durch das endgültige Ausbleiben der mangelfreien Leistung entstandenen Schadens einschließlich des hierduch verursachten Mangelfolgeschadens.
Letzlich besteht auch noch eine Möglichkeit den Kaufpreis zu verringern. Dieser Vorgang wird als Minderung bezeichnet.

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