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Dienstag, 16. August 2011

Gewaltenteilung

Das Prinzip der Gewaltenteilung - Staatsorgane und Ihre Aufgaben.
Das Grundgesetz hat die Ausübung der staatlichen Gewalt besonderen Staatsorgenen übertragen. die verteilung der staatlichen Gewalt auf unterschiedliche Organe nennt man Gewaltenteilung. Die Legislative oder auch gesetzgebende Gewalt liegt in den Händen des obersten gesetzgebenden Organs, des Bundestages. Die Abgeordneten des Bundestages werden alle vier Jahre vom Volk direkt gewählt. Die exekutive oder aus ausübende Gewalt übt die Bundesregierung aus. Dabei bestimmt der vom Bundestag gewählte Bundeskanzler die Richtlinien der Politik. Die Judikative oder auch rechtsprechende Gewalt liegt beim Bundesverfassungsgericht und bei den Bundes- und Ländergerichten. Das Bundesverfassungsgericht als Hüter des Grundgesetzes schlichtet Rechtsstreitigkeiten zwischen den anderen Staatsorganen und achtet darauf, das Gesetze nicht verfassungswidrig sind.

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