Als nächstes kommen die Kaufvertragsarten dran. Hier wären der einstige Handelskauf zu nennen, bei dem ein Geschäftspartner den Kauf zu geschäftlichen Zwecken abschließt. Hier gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dann ist da noch der zweiseitige Handelskauf, bei dem beide Vertragspartner Kaufleute sind. Beide Vertragspartner schließen den Kaufvertrag zu geschäftlichen Zwecken ab. Hier gelten die selben Bestimmungen wie beim einseitigen Handelskauf. Nichtkaufleute oder Käufe für nicht geschäftliche Zwecke sind Bürgerliche Käufe.
Käufe Unterscheiden nach Beschaffenheit, Güte und Art:
der Stückkauf auch Spezieskauf ist ein Kauf einer Bestimmten Sache, die allein Bestandteil des Vertrages ist.
Der Gattungskauf bezieht sich auf Kaufgegenstände, die der Gattung nach bestimmt sind. Diese Waren sind durch gemeinschaftliche Merkmale gekennzeichnet.
Beim Kauf nach Besicht wird der Kaufgegenstand vom Käufer vor Vertragsabschluss besichtigt und geprüft.
Der Kauf nach Probe ist ein endgültiger Kauf mit der Absicht, bei Zufriedenheit eine größere Bestellung
folgen zu lassen.
Beim Kauf in Bausch und Bogen (en bloc, telquel, Ramschkauf) wird die Ware zu einem Pauschalpreis gekauft ohne dass der Verkäufer eine besondere Qualitätszusicherung für einzelne Teile gibt.
Käufe Unterscheiden nach Lieferzeit:
Beim Sofortkauf hat die Lieferung unmittelbar nach der Bestellung zu erfolgen.
Terminkäufe richten sich nach einem vorher festgelegten Datum.
Ein Fixkauf muss genau an, oder bis zu einem festgelegten Datum erfolgen.
Dann noch der Kauf auf Abruf, bei dem Innerhalb einer festgelegten Frist der Zeitpunkt der Lieferung (auch Teillieferung) im Ermessen des Käufers liegt und der Teillieferungskauf wo die Lieferung in Teilmengen als Kauf auf Abruf, Terminkauf, Fixkauf, oder Kauf gegen Andienung (Verkäufer bietet Teillieferung an) erfolgt.
Freitag, 1. Juli 2011
Donnerstag, 30. Juni 2011
Der Kaufvertrag II
Freizeichnung
Der Anbieter kann die Bindung an sein Angebot durch eine oder mehrere Freizeichnungsklauseln einschränken oder ausschließen. Mögliche Freizeichnugen sind die Mengenfreizeichnung, bei der sich der Verkäufer zwar an den Preis, allerdings nicht an die Menge zu halten braucht. ein typisches beispiel ist die Klausel "solange der Vorrat reicht". Ist die Menge aufgebraucht hat der Käufer keinen Anspruch auf Fortsetzung des Angebotes.
Seltener sieht man die Preisfreiezichnung, bei der sich der Verkäufer nicht an einen vorgefassten Preis halten muss. Schließlich die komplette freizeichnung angeführt unter der Klausel " sine obligo" ( = Ohne Verpflichtung ), bei der sich der Verkäufer an keinerlei Vorgaben zu halten braucht ( bald Standard für Apple Produkte).
Nun zum Erlöschen der Bindung.
Da das Angebot erst bei Zugang wirksam wird, ist der Widerruf vor oder spätestens
gleichzeitig mit dem Eintreffen des Angebotes beim Käufer möglich. Mit dem Widerruf
erlischt die Bindung.
Zuletzt noch die Pflichten der Käufer und Verkäufer:
Käufer müssen rechtzeitig zahlen und den Kaufgegenstand annehmen. Verkäufer müssen rechtzeitig und mängelfrei liefern, das Eigentum auf den Käufer übertragen und am schwierigsten, den Kaufpreis entgegennehmen.
Der Anbieter kann die Bindung an sein Angebot durch eine oder mehrere Freizeichnungsklauseln einschränken oder ausschließen. Mögliche Freizeichnugen sind die Mengenfreizeichnung, bei der sich der Verkäufer zwar an den Preis, allerdings nicht an die Menge zu halten braucht. ein typisches beispiel ist die Klausel "solange der Vorrat reicht". Ist die Menge aufgebraucht hat der Käufer keinen Anspruch auf Fortsetzung des Angebotes.
Seltener sieht man die Preisfreiezichnung, bei der sich der Verkäufer nicht an einen vorgefassten Preis halten muss. Schließlich die komplette freizeichnung angeführt unter der Klausel " sine obligo" ( = Ohne Verpflichtung ), bei der sich der Verkäufer an keinerlei Vorgaben zu halten braucht ( bald Standard für Apple Produkte).
Nun zum Erlöschen der Bindung.
- Die Bindung an das Angebot erlischt, wenn es abgelehnt, geändert oder nicht rechtzeitig angenommen wird
- Eine Annahme zu geänderten Bedingungen gilt als Ablehnung des Angebotes verbunden mit einem neuen Antrag
- Eine verspätete Annahme des Angebotes gilt als neuer Antrag, der wiederum angenommen werden muss
Da das Angebot erst bei Zugang wirksam wird, ist der Widerruf vor oder spätestens
gleichzeitig mit dem Eintreffen des Angebotes beim Käufer möglich. Mit dem Widerruf
erlischt die Bindung.
Zuletzt noch die Pflichten der Käufer und Verkäufer:
Käufer müssen rechtzeitig zahlen und den Kaufgegenstand annehmen. Verkäufer müssen rechtzeitig und mängelfrei liefern, das Eigentum auf den Käufer übertragen und am schwierigsten, den Kaufpreis entgegennehmen.
Mittwoch, 29. Juni 2011
Noch mehr BWL
Inhalt des Kaufvertrages.
Auch der Inhalt des Kaufvertrages folgt formalen Regeln, die ich hier erläutern werde. Beginnen werde ich mit der Art und der Beschaffenheit der Ware. Die Ware wird durch ihren handelsüblichen Namen gekennzeichnet, z.B.: Fahrrad, Toaster, Joghurt. Ihre Beschaffenheit kann durch Beschreibung, Güteklassen, Abbildung, Proben, Muster, und Marken festgelegt sein. Die Menge kann in metrischen Maßeinheiten (Meter, Kilogramm, Liter, usw.) angegeben werden oder (seltener) in handelsüblichen Bezeichnungen (Stück, Sack, Kisten, Dutzend, usw.).
Beim Preis unterschiedet man den Netto und den Bruttopreis. Netto entstammt dem Italienischen und bedeutet etwa: rein, ohne Verpackung, ohne das Hinzurechnen von Kosten/Steuer oder ähnlichem. Netto ist ein Teil von Brutto ( stammt aus dem Italienischen für „hässlich“ und bedeutet etwa: mit Verpackung, vor Abzug der Kosten. Ursprünglich leitet sich das Wort vom lateinischen Begriff brutus für „schwerfällig“, „stumpf“, „unrein“ ab.) , die Differenz zu Brutto ist Tara.
Preisabzüge, oder der Unterschied zwischen Bonus, Rabatt und Skonto.
Der Bonus ist ein Preisnachlass, der nachträglich gewährt wird. und zwar nur, wenn innerhalb eines festgelegten Zeitraums der Umsatz eine bestimmte Höhe übersteigt. Der Rabatt kannaus verschiedenen Anlässen gewährt werden ( Mengen-, Treue-,...).
Skonto ist ein Barzahlungsrabett der bei Zahlung innerhalb eines gewissen Zeitraumes gewährt wird.
Auch der Inhalt des Kaufvertrages folgt formalen Regeln, die ich hier erläutern werde. Beginnen werde ich mit der Art und der Beschaffenheit der Ware. Die Ware wird durch ihren handelsüblichen Namen gekennzeichnet, z.B.: Fahrrad, Toaster, Joghurt. Ihre Beschaffenheit kann durch Beschreibung, Güteklassen, Abbildung, Proben, Muster, und Marken festgelegt sein. Die Menge kann in metrischen Maßeinheiten (Meter, Kilogramm, Liter, usw.) angegeben werden oder (seltener) in handelsüblichen Bezeichnungen (Stück, Sack, Kisten, Dutzend, usw.).
Beim Preis unterschiedet man den Netto und den Bruttopreis. Netto entstammt dem Italienischen und bedeutet etwa: rein, ohne Verpackung, ohne das Hinzurechnen von Kosten/Steuer oder ähnlichem. Netto ist ein Teil von Brutto ( stammt aus dem Italienischen für „hässlich“ und bedeutet etwa: mit Verpackung, vor Abzug der Kosten. Ursprünglich leitet sich das Wort vom lateinischen Begriff brutus für „schwerfällig“, „stumpf“, „unrein“ ab.) , die Differenz zu Brutto ist Tara.
Preisabzüge, oder der Unterschied zwischen Bonus, Rabatt und Skonto.
Der Bonus ist ein Preisnachlass, der nachträglich gewährt wird. und zwar nur, wenn innerhalb eines festgelegten Zeitraums der Umsatz eine bestimmte Höhe übersteigt. Der Rabatt kannaus verschiedenen Anlässen gewährt werden ( Mengen-, Treue-,...).
Skonto ist ein Barzahlungsrabett der bei Zahlung innerhalb eines gewissen Zeitraumes gewährt wird.
Dienstag, 28. Juni 2011
BWL IX
Jetzt habe ich einiges zu den Rahmenbedingungen von Kaufverträgen gesagt doch was für Rechte kann man geltend machen, wenn es zu Problemen kommt? Hier werden erster Hand wieder grob zwei Fälle unterschieden. Die mangelhafte Lieferung und der Verzug. Der Verkäufer ist zu einer mangelfreien Lieferung verpflichtet. Tritt der Fall einer mangelhaften Lieferung auf, so trägt der Verkäufer die Gewährleistungspflicht. Diese entfällt allerdings, wenn dem Käufer die Mängel bei Vertragsabschluss bekannt waren, er die Ware trotz erkannter Mängel annimmt, der Mangel unerheblich ist, er den Mangel hätte erkennen müssen oder wenn der Kaufgegenstand in einer öffentlichen Versteigerung als Pfand verkauft wurde.
Freitag, 24. Juni 2011
BWL VII
Der Kaufvertrag
Wie bereits erwähnt muss für das Zustandekommen eines Kaufvertrages eine übereinstimmende Willenserklärung der beteiligten Parteien vorliegen. Normalerweise ( etwa ein Kauf beim Händler ) stellt der Verkäufer einen Antrag. Dies ist sein Angebot an den Käufer. Gibt der Verkäufer ein Angebot ohne Einschränkung ab, ist er an dieses gebunden. Die Bindung an das Angebot kann jedoch durch Gesetz oder durch vertragliche Vereinbarung eingeschränkt oder aufgehoben werden. Dieser Antrag ist bindend, das heißt, das der Verkäufer sich an die Angaben, die er gemacht hat halten muss.
Das unter Angebot ist sofort wirksam und bindet den Anbieter solange die Unterredung dauert. Das unter Abwesenden gemachte Angebot ist mit Zugang beim Empfänger wirksam und bindet den Anbieter solange er den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
Nimmt der Käufer diesen Antrag an ( macht beispielsweise eine Bestellung ) sind beide Willenserklärungen vorhanden und es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Weitere Details sind auf seiten des Käufers die Anfrage und die Vertragliche Bindungsfrist bzw. die Freizeichnung. Diese dient der Informationsbeschaffung, bei der die Bedingungen ermittelt werden sollen unter denen der Verkäufer sein Angebot machen würde. Anfragen sind vollkommen unverbindlich. Die Bindungsfrist bedeutet, dass der Verkäufer sein Angebot zeitig befristet. Er ist nur im Zeitraum dieser Frist an sein Angebot gebunden und kann danach die Bedingungen ändern.
Wie bereits erwähnt muss für das Zustandekommen eines Kaufvertrages eine übereinstimmende Willenserklärung der beteiligten Parteien vorliegen. Normalerweise ( etwa ein Kauf beim Händler ) stellt der Verkäufer einen Antrag. Dies ist sein Angebot an den Käufer. Gibt der Verkäufer ein Angebot ohne Einschränkung ab, ist er an dieses gebunden. Die Bindung an das Angebot kann jedoch durch Gesetz oder durch vertragliche Vereinbarung eingeschränkt oder aufgehoben werden. Dieser Antrag ist bindend, das heißt, das der Verkäufer sich an die Angaben, die er gemacht hat halten muss.
Das unter Angebot ist sofort wirksam und bindet den Anbieter solange die Unterredung dauert. Das unter Abwesenden gemachte Angebot ist mit Zugang beim Empfänger wirksam und bindet den Anbieter solange er den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
Nimmt der Käufer diesen Antrag an ( macht beispielsweise eine Bestellung ) sind beide Willenserklärungen vorhanden und es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Weitere Details sind auf seiten des Käufers die Anfrage und die Vertragliche Bindungsfrist bzw. die Freizeichnung. Diese dient der Informationsbeschaffung, bei der die Bedingungen ermittelt werden sollen unter denen der Verkäufer sein Angebot machen würde. Anfragen sind vollkommen unverbindlich. Die Bindungsfrist bedeutet, dass der Verkäufer sein Angebot zeitig befristet. Er ist nur im Zeitraum dieser Frist an sein Angebot gebunden und kann danach die Bedingungen ändern.
Montag, 20. Juni 2011
BWL VI
Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäfte und Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
"Mit dem Vertragsabschluss verpflichten sich die Vertragsparteien, die im Vertrag festgehaltenen
Leistungen zu erbringen (Verpflichtungsgeschäft). Es entsteht ein Schuldverhältnis."
"Erbringen die Vertragsparteien ihre vertraglichen Leistungen, spricht man von einem
Erfüllungsgeschäft. Mit der Erfüllung erlischt das Schuldverhältnis"
Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn es von Beginn an ungültig war. Dies löst keine Rechtsfolgen aus. Nun zu einer Aufzählung der Fälle, bei denen Rechtsgeschäfte ungültig sein können. Hier sind vier Fälle ( Mängel des Rechtsgeschäftes ) zu unterscheiden:
"Mit dem Vertragsabschluss verpflichten sich die Vertragsparteien, die im Vertrag festgehaltenen
Leistungen zu erbringen (Verpflichtungsgeschäft). Es entsteht ein Schuldverhältnis."
"Erbringen die Vertragsparteien ihre vertraglichen Leistungen, spricht man von einem
Erfüllungsgeschäft. Mit der Erfüllung erlischt das Schuldverhältnis"
Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn es von Beginn an ungültig war. Dies löst keine Rechtsfolgen aus. Nun zu einer Aufzählung der Fälle, bei denen Rechtsgeschäfte ungültig sein können. Hier sind vier Fälle ( Mängel des Rechtsgeschäftes ) zu unterscheiden:
- ein Mangel im Inhalt des Rechtsgeschäftes, etwa wenn dabei Gesetze übertreten werden.
- bei einem Mangel in der Geschäftsfähigkeit, zum Beispiel wen die Willenserklärung von einem Geschäftsunfähigen abgegeben wird
- im Falle eines Mangels im Rechtsgeschäftlichen Willen etwa bei zum Scherz abgegebenen Willenserklärungen
- schließlich noch bei einem Mangel in der Form, wenn Formvorschriften nicht eingehalten werden
Soviel heute. Weiter geht es im nächsten Blogeintrag mit dem Thema Kaufvertrag.
Freitag, 17. Juni 2011
BWL V Rechtsgeschäfte
Rechtsgeschäfte sind ein wichtiges Gebiet für Kaufleute. In diesem Feld wird geklärt wie Geschäfte zwischen Rechtspersonen abgewickelt werden, was für Voraussetzungen dabei erfüllt sein müssen und was für Rechte und Pflichten die beteiligten Parteien haben. Ein Rechtsgeschäft kommt durch die gegenseitige Willenserklärung der beteiligten Parteien zustande. Das bedeutet, dass vor dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes die Beteiligten Ihre Zustimmung geben müssen, und das diese Zustimmung aus freien Stücken kommt. Diese Willenserklärung kann schriftlich, mündlich, oder wie im Supermarkt durch schlüssiges ( konkludentes )Handeln erfolgen.
Es gibt mehrere Arten von Rechtsgeschäften, nämlich einseitige Rechtsgeschäfte, für deren Rechtswirksamkeit die Zustimmung einer Person ausreicht und die mehrseitigen Rechtsgeschäfte. Bei ersterem gibt es wieder zwei Fälle, nämlich die der empfangsbedürftigen einseitigen Rechtsgeschäfte ( beispielsweise im Falle einer Kündigung ) und die nicht empfangsbedürftigen einseitigen Rechtsgeschäfte, deren Willenserklärung bereits mit der Abgabe rechtswirksam is ( etwa bei einem Testament ).
Bei mehrseitigen Rechtsgeschäften ist eine übereinstimmende Willenserklärung der beteiligten Parteien erforderlich. Die zuerst abgegebene Willenserklärung heißt Antrag, die folgende(n) Anname(n). Ist der Antrag angenommen, ist das Rechtsgeschäft abgeschlossen.
Mehrseitige Rechtsgeschäfte, bei denen sich nur ein Vertragspartner verpflichtet eine Leistung zu erbringen nennt man einseitig verpflichtend ( z.B.: eine Schenkung oder eine Abfindung ). Mehrseitige Rechtsgeschäfte bei denen sich alle beteiligten Parteien zur Leistungserbringung verpflichten ( Regelfall ) wie zum Beispiel Kauf- oder Mietverträge nennt man mehrseitig verpflichtend.
Es gibt mehrere Arten von Rechtsgeschäften, nämlich einseitige Rechtsgeschäfte, für deren Rechtswirksamkeit die Zustimmung einer Person ausreicht und die mehrseitigen Rechtsgeschäfte. Bei ersterem gibt es wieder zwei Fälle, nämlich die der empfangsbedürftigen einseitigen Rechtsgeschäfte ( beispielsweise im Falle einer Kündigung ) und die nicht empfangsbedürftigen einseitigen Rechtsgeschäfte, deren Willenserklärung bereits mit der Abgabe rechtswirksam is ( etwa bei einem Testament ).
Bei mehrseitigen Rechtsgeschäften ist eine übereinstimmende Willenserklärung der beteiligten Parteien erforderlich. Die zuerst abgegebene Willenserklärung heißt Antrag, die folgende(n) Anname(n). Ist der Antrag angenommen, ist das Rechtsgeschäft abgeschlossen.
Mehrseitige Rechtsgeschäfte, bei denen sich nur ein Vertragspartner verpflichtet eine Leistung zu erbringen nennt man einseitig verpflichtend ( z.B.: eine Schenkung oder eine Abfindung ). Mehrseitige Rechtsgeschäfte bei denen sich alle beteiligten Parteien zur Leistungserbringung verpflichten ( Regelfall ) wie zum Beispiel Kauf- oder Mietverträge nennt man mehrseitig verpflichtend.
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