Rechtsgeschäfte sind ein wichtiges Gebiet für Kaufleute. In diesem Feld wird geklärt wie Geschäfte zwischen Rechtspersonen abgewickelt werden, was für Voraussetzungen dabei erfüllt sein müssen und was für Rechte und Pflichten die beteiligten Parteien haben. Ein Rechtsgeschäft kommt durch die gegenseitige Willenserklärung der beteiligten Parteien zustande. Das bedeutet, dass vor dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes die Beteiligten Ihre Zustimmung geben müssen, und das diese Zustimmung aus freien Stücken kommt. Diese Willenserklärung kann schriftlich, mündlich, oder wie im Supermarkt durch schlüssiges ( konkludentes )Handeln erfolgen.
Es gibt mehrere Arten von Rechtsgeschäften, nämlich einseitige Rechtsgeschäfte, für deren Rechtswirksamkeit die Zustimmung einer Person ausreicht und die mehrseitigen Rechtsgeschäfte. Bei ersterem gibt es wieder zwei Fälle, nämlich die der empfangsbedürftigen einseitigen Rechtsgeschäfte ( beispielsweise im Falle einer Kündigung ) und die nicht empfangsbedürftigen einseitigen Rechtsgeschäfte, deren Willenserklärung bereits mit der Abgabe rechtswirksam is ( etwa bei einem Testament ).
Bei mehrseitigen Rechtsgeschäften ist eine übereinstimmende Willenserklärung der beteiligten Parteien erforderlich. Die zuerst abgegebene Willenserklärung heißt Antrag, die folgende(n) Anname(n). Ist der Antrag angenommen, ist das Rechtsgeschäft abgeschlossen.
Mehrseitige Rechtsgeschäfte, bei denen sich nur ein Vertragspartner verpflichtet eine Leistung zu erbringen nennt man einseitig verpflichtend ( z.B.: eine Schenkung oder eine Abfindung ). Mehrseitige Rechtsgeschäfte bei denen sich alle beteiligten Parteien zur Leistungserbringung verpflichten ( Regelfall ) wie zum Beispiel Kauf- oder Mietverträge nennt man mehrseitig verpflichtend.
Freitag, 17. Juni 2011
Donnerstag, 16. Juni 2011
BWL IV Beschränkte Geschäftsfähigkeit II
Zurück zum Punkt beschränkte Geschäftsfähigkeit. Stehengeblieben war ich bei den Ausnahmefällen, in denen Willenserklärungen von beschränkt geschäftsfähigen Gültigkeit haben. Nach dem Taschengeldparagraphen geht es nun weiter mit dem Fall, wenn der Beschränkt geschäftsfähige ein eigenes Erwerbsgeschäft betreibt. In diesem Fall ist er für alle Rechtsgeschäfte, die im Zusammenhang mit diesem stehen voll geschäftsfähig ( sog. Handelsmündigkeit ). Allerdings ist für das Betreiben des Erwerbsgeschäftes die Zustimmung des gesetzlichen Vormunds und eines Vormundschaftsgerichtes erforderlich.
Der letze Fall bezieht sich auf die Erwerbstätigkeit eines beschränkt geschäftsfähigen. Er ist für alle Rechtsgeschäfte bezüglich des Arbeits bzw. Dienstverhältnisses voll geschäftsfähig. D.h. Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung etc. sind Rechte und Pflichten an die er genau so gebunden ist wie jede andere natürliche geschäftsfähige Person. Das Ausbildungsverhältnis allerdings benötigt eine Willenserklärung des gesetzlichen Vormunds.
Weiter geht es mit der Unbeschränkten Geschaftsfähigkeit, die die Rechte und Pflichten einer unbeschränkt geschäftsfähigen Person regelt. Hierzu gehören alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ihre Willenserklärungen sind vollständig wirksam.
Rechtsgeschäfte regeln Rechtsbeziehungen zwischen Rechtsobjekten. Sie kommen durch die Abgabe einer beidseitigen Willenserklärung zustande. Diese Willenserklärung kann mündlich, schriftlich oder durch sogenanntes schlüssiges Handeln gegeben werden.
Es gibt zwei Arten von Rechtsgeschäften. Die einseitigen und die mehrseitigen Rechtsgeschäfte. Aber dazu wieder mehr im nächsten Blogeintrag.
Der letze Fall bezieht sich auf die Erwerbstätigkeit eines beschränkt geschäftsfähigen. Er ist für alle Rechtsgeschäfte bezüglich des Arbeits bzw. Dienstverhältnisses voll geschäftsfähig. D.h. Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung etc. sind Rechte und Pflichten an die er genau so gebunden ist wie jede andere natürliche geschäftsfähige Person. Das Ausbildungsverhältnis allerdings benötigt eine Willenserklärung des gesetzlichen Vormunds.
Weiter geht es mit der Unbeschränkten Geschaftsfähigkeit, die die Rechte und Pflichten einer unbeschränkt geschäftsfähigen Person regelt. Hierzu gehören alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ihre Willenserklärungen sind vollständig wirksam.
Rechtsgeschäfte regeln Rechtsbeziehungen zwischen Rechtsobjekten. Sie kommen durch die Abgabe einer beidseitigen Willenserklärung zustande. Diese Willenserklärung kann mündlich, schriftlich oder durch sogenanntes schlüssiges Handeln gegeben werden.
Es gibt zwei Arten von Rechtsgeschäften. Die einseitigen und die mehrseitigen Rechtsgeschäfte. Aber dazu wieder mehr im nächsten Blogeintrag.
Mittwoch, 15. Juni 2011
BWL Rechtsgrundlagen III
Weiter geht es mit der Rechtsfähigkeit einer Person. Eine rechtsfähige Person kann Träger von im öffentlichen Recht festgelegten rechten und Pflichten sein. Die Rechtsfähigkeit von natürlicen Personen beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Bei Juristischen Personden beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in das entsprechende Register und die damit verbundene staatliche Verleihung der Rechte. Die Rechtsfähigkeit endet mit der Löschung aus dem Register.
Die Geschäftsfähigkeit einer natürlichen oder jurstischen Person behandelt die Fähigkeit dieser rechtsgeschäfliche Willenderklärungen abzugeben ( dazu später mehr ) oder entgegenzunehmen. Die Geschäftsfähigkeit einer natürlichen Person beginnt mit den vollendeten 17 Lebensjahr. Jüngere, geistig Behinderte oder entmündigte Personen sind geschäftsunfähig. Für geschäftsunfähige gilt: Ihre Willenserklärung ist nichtig.
Als beschränkt geschäftsfähig gilt, wer zwischen 7 und 18 Jahre alt ist oder jemand, der wegen Geistesschwäche, Trunksucht, Rauschgiftsucht oder Verschwendungssucht entmündigt wurde. Ihre Willenserklärungen bedürfen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. fehlt diese Zustimmung, soist die Willenserklärung dieser Person bis zur nachträglichen Genehmigung schwebend unwirksam. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen die Willenserklärung beschränkt Geschäftsfähiger trotzdem gültig ist. Nähmlich wenn dem beschränkt geschäftsfähigen ausschließlich ein rechtlicher Vorteil erwächst ( etwa bei einer Schenkung ), dann wenn das Rechtsgeschäft mit Mitteln abgewickelt wird, die dem beschränkt Geschäftsfähigen vom gesetzlichen Vertreter zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurde (der sogenannte Taschengeldparagraph).
( Morgen mehr )
Die Geschäftsfähigkeit einer natürlichen oder jurstischen Person behandelt die Fähigkeit dieser rechtsgeschäfliche Willenderklärungen abzugeben ( dazu später mehr ) oder entgegenzunehmen. Die Geschäftsfähigkeit einer natürlichen Person beginnt mit den vollendeten 17 Lebensjahr. Jüngere, geistig Behinderte oder entmündigte Personen sind geschäftsunfähig. Für geschäftsunfähige gilt: Ihre Willenserklärung ist nichtig.
Als beschränkt geschäftsfähig gilt, wer zwischen 7 und 18 Jahre alt ist oder jemand, der wegen Geistesschwäche, Trunksucht, Rauschgiftsucht oder Verschwendungssucht entmündigt wurde. Ihre Willenserklärungen bedürfen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. fehlt diese Zustimmung, soist die Willenserklärung dieser Person bis zur nachträglichen Genehmigung schwebend unwirksam. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen die Willenserklärung beschränkt Geschäftsfähiger trotzdem gültig ist. Nähmlich wenn dem beschränkt geschäftsfähigen ausschließlich ein rechtlicher Vorteil erwächst ( etwa bei einer Schenkung ), dann wenn das Rechtsgeschäft mit Mitteln abgewickelt wird, die dem beschränkt Geschäftsfähigen vom gesetzlichen Vertreter zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurde (der sogenannte Taschengeldparagraph).
( Morgen mehr )
Dienstag, 14. Juni 2011
BWL Rechtsgrundlagen Teil2
Als nächstes möchte ich mich den Rechtsquellen zuwenden. Diese Sind Gesetze, die vom Parlament beschlossen werden, Rechtsverordnungen, welche in Behörden und Ministerien beschlossen werden. Diese Ermächtigung gilt, um das Parlament zu entlasten. Beispiele für diese Verordnungen sind die AO, oder die Straßenverkehrsordnung. Desweiteren gibt es noch die Satzungen in denen Städte und Gemeinden die sie direkt betreffenden Angelegenheiten regeln können. Hierzu gehören die Regelung z.B.: die Müllabfuhr, wie bebaut wird uvm.
Nun zu den am Umgang Beteiligten Rechtssubjekten. Das sind juristische Personen, die Rechte und Pflichen haben und natürliche Personen, die den Menschen im Staat entsprechen.
Juristische Personen sind rechtliche Gebilde ( zum Beispiel Vermögensmassen oder Personenvereinigungen ) die von der Rechtsverordnung wie menschen behandelt werden, allerdings keine sind. Juristische Personen können Eigentum erwerben und klagen oder selbst verklagt werden.Ihre Rechte werden von den zuständigen Perosnen ( etwa Mitarbeiter wie Vorstände ) wahrgenommen.
Es gibt verschiedene Arten von juristischen Personen. Da wären Körperschaften ( z.B.: Vereine ), Anstalten ( Rundfunkanstalten oder Universitäten ), Stiftungen, Juristische Personen des öffentlichen Rechts ( Gemeinden, Kirchen, Rundfunkanstalten und auch die IHK sowie Sparkassen ).
Juristische Personen des privaten rechts sind Vereine, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und privatrechtliche Stiftungen.
Weiter geht es mit Rechtsobjekten im nächsten Blog.
Nun zu den am Umgang Beteiligten Rechtssubjekten. Das sind juristische Personen, die Rechte und Pflichen haben und natürliche Personen, die den Menschen im Staat entsprechen.
Juristische Personen sind rechtliche Gebilde ( zum Beispiel Vermögensmassen oder Personenvereinigungen ) die von der Rechtsverordnung wie menschen behandelt werden, allerdings keine sind. Juristische Personen können Eigentum erwerben und klagen oder selbst verklagt werden.Ihre Rechte werden von den zuständigen Perosnen ( etwa Mitarbeiter wie Vorstände ) wahrgenommen.
Es gibt verschiedene Arten von juristischen Personen. Da wären Körperschaften ( z.B.: Vereine ), Anstalten ( Rundfunkanstalten oder Universitäten ), Stiftungen, Juristische Personen des öffentlichen Rechts ( Gemeinden, Kirchen, Rundfunkanstalten und auch die IHK sowie Sparkassen ).
Juristische Personen des privaten rechts sind Vereine, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und privatrechtliche Stiftungen.
Weiter geht es mit Rechtsobjekten im nächsten Blog.
Freitag, 10. Juni 2011
Betriebswirtschaftslehre
Die Betriebswirtschaftslehre untersucht die wirtschaftlichen Abläufe in Unternehmen unter der Berücksichtigung der Knappheit von Gütern. Eigentlich war BWL für mich immer ein Buch mit Siegeln, das Intersesse daran kam mit der Zeit und die Ausbildung hat natürlich einiges dazu beigetragen.
In einem Kaufmännischen Beruf muss man sich mit der Rechtssituation in Betrieben auskennen. Begonnen wird die Ausbildung in diesem Bereich mit der Übersicht der Rechtlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftslebens.
Vor der Bewertung und Analyse der wirtschaftlichen Zusammenhänge müssen ersteinmal die Rahmenbedingungen bekannt sein, die sich innerhalb des Staates ( in diesem Fall Deutschland ) gelten.
Es gibt die Aufteilung in öffentliches Recht und Privatrecht. Im öffentlichen Recht sind Dinge wie die Rechtsbeziehung des Staates zu seinen Bürgen geregelt und grundsätzliches festgehalten wie die Verpflichung des Staates durch seine Verordnungen der Allgemeinheit zu dienen und welche dieser Rechte bez. Gesetze wo und wie geregelt sind.
Bestandteile des öffentlichen Rechts sind das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht, das Völkerrecht, das Steuerrecht, das Strafrecht, das Prozessrecht, das Wettbewerbsrecht und andere.
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Hier sind Dinge wie der Grundsatz der Gleichordnung, das Recht der Bürger auf Freigestaltung Ihrer Beziehungen und anderes festgehalten. Auch Richtlinien, wie "der Staat legt nur Rahmenbedingungen", " Zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche kann das Gericht in Anspruch genommen werden" etc. stehen hier.
Bestandteile des Bürgerlichen rechtes sind: das Schuldenrecht, das Sachrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Auch das Handelsrecht steht hier.
In einem Kaufmännischen Beruf muss man sich mit der Rechtssituation in Betrieben auskennen. Begonnen wird die Ausbildung in diesem Bereich mit der Übersicht der Rechtlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftslebens.
Vor der Bewertung und Analyse der wirtschaftlichen Zusammenhänge müssen ersteinmal die Rahmenbedingungen bekannt sein, die sich innerhalb des Staates ( in diesem Fall Deutschland ) gelten.
Es gibt die Aufteilung in öffentliches Recht und Privatrecht. Im öffentlichen Recht sind Dinge wie die Rechtsbeziehung des Staates zu seinen Bürgen geregelt und grundsätzliches festgehalten wie die Verpflichung des Staates durch seine Verordnungen der Allgemeinheit zu dienen und welche dieser Rechte bez. Gesetze wo und wie geregelt sind.
Bestandteile des öffentlichen Rechts sind das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht, das Völkerrecht, das Steuerrecht, das Strafrecht, das Prozessrecht, das Wettbewerbsrecht und andere.
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Hier sind Dinge wie der Grundsatz der Gleichordnung, das Recht der Bürger auf Freigestaltung Ihrer Beziehungen und anderes festgehalten. Auch Richtlinien, wie "der Staat legt nur Rahmenbedingungen", " Zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche kann das Gericht in Anspruch genommen werden" etc. stehen hier.
Bestandteile des Bürgerlichen rechtes sind: das Schuldenrecht, das Sachrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Auch das Handelsrecht steht hier.
Donnerstag, 9. Juni 2011
Suchmaschinen Optimieren - Navigation
Suchmaschinen untersuchen bei Ihrer Arbeit alle Elemente einer Seite, darunter auch die Navigationselemente.
Als erstes fallen hier die Buttons ins Auge. Standart-Html-Formular Buttons sind nun nicht gerade das höchste der ästethischen Gefühle und werden gern durch Grafiken ersetzt - eigentlcih zwangsläufig. Auch hier gilt das Gleiche wie für alle anderen Grafiken auf der Website, wie ich im vorheregehenden Blogeintrag zum Thema
" Suchmaschinenoptimierung und Grafiken " bereits angesprochen habe.
Von der Verwendung Javascript, Flash und Imagemaps ist abzuraten, allerdings eibt es zwischenzeitlich Möglichkeiten diese Elemente alternativ auszuzeichen und so die Vorteile " beider Welten " zu nutzen. Imagemaps bleiben allerdings eine Schlechte Wahl. Nicht nur was die Suchmaschinenoptimierung angeht, sondern auch Stilistisch und vom Standpunkt der Bentuzerfreundlichkeit aus das allerletzte Mittel. Schlecht eingesetzte Imagemaps werden zudem auch noch gerne übersehen, oder es schleichen sich andere Fehler bei deren Verwendung ein ( zum Beispiel konvertiert der Mauszeiger nicht, und der Benutzer erkennt nichteinmal eine klickbare Fläche ) .
Als erstes fallen hier die Buttons ins Auge. Standart-Html-Formular Buttons sind nun nicht gerade das höchste der ästethischen Gefühle und werden gern durch Grafiken ersetzt - eigentlcih zwangsläufig. Auch hier gilt das Gleiche wie für alle anderen Grafiken auf der Website, wie ich im vorheregehenden Blogeintrag zum Thema
" Suchmaschinenoptimierung und Grafiken " bereits angesprochen habe.
Von der Verwendung Javascript, Flash und Imagemaps ist abzuraten, allerdings eibt es zwischenzeitlich Möglichkeiten diese Elemente alternativ auszuzeichen und so die Vorteile " beider Welten " zu nutzen. Imagemaps bleiben allerdings eine Schlechte Wahl. Nicht nur was die Suchmaschinenoptimierung angeht, sondern auch Stilistisch und vom Standpunkt der Bentuzerfreundlichkeit aus das allerletzte Mittel. Schlecht eingesetzte Imagemaps werden zudem auch noch gerne übersehen, oder es schleichen sich andere Fehler bei deren Verwendung ein ( zum Beispiel konvertiert der Mauszeiger nicht, und der Benutzer erkennt nichteinmal eine klickbare Fläche ) .
Mittwoch, 8. Juni 2011
Das Document Object Model
Einenen einfachen überblick ergibt hier zum Beispiel das Firefox-Plugin Firebug.
Öffnet mat hiermit den Quelltext und versucht Elemente zu Parsen kann man die ( Kollabierbar Dargestellte ) Baumstruktur der Seite erkennen.
Die Entwicklung des Document Object Models ist eng mit der Entwicklung von Java Script verknüpft, welches in der Lage ist die Nach DOM formatierten Seitenlemente zu verändern, Elemente hinzuzufügen oder eben auch zu entfernen. Dies wurde aber erst möglich als eine Mehrzahl von Browsern Interpreter enthielten, welche Java Script Code lesen und ausführen konnten.
DOM ist seit 1998 ein Standard des W3C und wird in 4 Ebenen unterteilt.
Das DOM-Level 0 ist dabei nicht konkret festgelegt und beinhaltet die mittels JavaScript nutzbaren Techniken zum Zugriff auf HTML-Dokumente.
DOM 1 definiert das Bewegen von Knoten im DOM-Baum und die Manipulation der Knoten sowie das Einfügen neuer Elemente und Setzen von Attributen.
DOM2 erlaubt den Zugriff auf Informationen konkreter Wiedergabearten des Dokuments (zum Beispiel der grafischen Darstellung im Webbrowser). Dies wird vor allem zusammen mit DOM CSS benutzt, um die tatsächlichen CSS-Eigenschaftswerte von gewissen Elementen in Erfahrung zu bringen (zum Beispiel "Welche Hintergrundfarbe hat eine Überschrift?").
Das Oberste Level 3 XPath erlaubt das Auswählen von Knoten anhand von XPath-Ausdrücken und Load and Save ermöglicht die Serialisierung von Dokumenten oder Dokumentteilen sowie das Parsen von XML-Dokumenten in Zeichenketten. Zudem können XML-Dokumente über HTTP versendet und abgerufen werden..
Öffnet mat hiermit den Quelltext und versucht Elemente zu Parsen kann man die ( Kollabierbar Dargestellte ) Baumstruktur der Seite erkennen.
Die Entwicklung des Document Object Models ist eng mit der Entwicklung von Java Script verknüpft, welches in der Lage ist die Nach DOM formatierten Seitenlemente zu verändern, Elemente hinzuzufügen oder eben auch zu entfernen. Dies wurde aber erst möglich als eine Mehrzahl von Browsern Interpreter enthielten, welche Java Script Code lesen und ausführen konnten.
DOM ist seit 1998 ein Standard des W3C und wird in 4 Ebenen unterteilt.
Das DOM-Level 0 ist dabei nicht konkret festgelegt und beinhaltet die mittels JavaScript nutzbaren Techniken zum Zugriff auf HTML-Dokumente.
DOM 1 definiert das Bewegen von Knoten im DOM-Baum und die Manipulation der Knoten sowie das Einfügen neuer Elemente und Setzen von Attributen.
DOM2 erlaubt den Zugriff auf Informationen konkreter Wiedergabearten des Dokuments (zum Beispiel der grafischen Darstellung im Webbrowser). Dies wird vor allem zusammen mit DOM CSS benutzt, um die tatsächlichen CSS-Eigenschaftswerte von gewissen Elementen in Erfahrung zu bringen (zum Beispiel "Welche Hintergrundfarbe hat eine Überschrift?").
Das Oberste Level 3 XPath erlaubt das Auswählen von Knoten anhand von XPath-Ausdrücken und Load and Save ermöglicht die Serialisierung von Dokumenten oder Dokumentteilen sowie das Parsen von XML-Dokumenten in Zeichenketten. Zudem können XML-Dokumente über HTTP versendet und abgerufen werden..
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